Muss jemand einen nahen Angehörigen pflegen und möchte er dazu in dasselbe Haus ziehen, kann er den aktuellen Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Aktenzeichen 453 C 3432/21). Im vorliegenden Fall hatte eine Großnichte nach dem Scheitern vorgerichtlicher Vergleichsverhandlungen gegen die Mieter –ein älteres Ehepaar – geklagt und letztlich...