Kauf- und Mietinteressenten muss der Energieausweis auch während der Immobilienbesichtigung zugänglich gemacht werden. Dabei muss er gut sichtbar ausgehängt oder unaufgefordert vorgelegt werden. Darauf weist jetzt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hin. Im vorliegenden Fall hatte die DUH bei zwei offenen Wohnungsbesichtigungen festgestellt, dass die Informationspflicht missachtet worden war. Der...