Ein Mieter, der in einem Reihenhaus wohnt, darf nicht einfach Bohrlöcher in eine Außenwand bohren, ohne seinen Nachbarn vorab um Erlaubnis zu fragen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (AZ: V ZR 25/21). Im vorliegenden Fall hatte der Mieter (Beklagte) in eine Außenwand Löcher für die Verlegung einer Stromleitung für eine elektrische Markise gebohrt. Zunächst hatte der...