Eine Vermieterin darf einer Mieterin, die ihre Miete aufgrund des Berliner Mietendeckels teilweise einbehalten hat, nicht sofort kündigen. Das entschied nun das Landgericht Berlin. Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin seit März 2020 im Vertrauen auf die Mietbegrenzung einen Teil der Miete einbehalten. Diesen Teil zahlte sie nach dem Aus des Mietendeckels im Frühjahr 2021 nicht umgehend zurück,...