Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Berechnung der Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick hat nun Folgen für ganz Nordrhein-Westfalen. Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer gegen einen Abwasserbescheid für 2017 geklagt. Laut diesem sollte er rund 600 Euro Abwassergebühren bezahlen. Das OVG kommt zum Schluss, dass der Abwasserbescheid rechtswidrig und außerdem um...