Ein für die Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt ist nicht dazu verpflichtet, seine Auftraggeber vor möglichen Steuerschäden zu bewahren. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG, Az. 29 U 185/20). Im vorliegenden Fall wollten Auftraggeber ihre Dachgeschosswohnung sanieren und beauftragten dazu einen Architekten mit Leistungen. Diesen bezahlten sie...