Ein Erbe muss nicht zwingend innerhalb von sechs Monaten in das Familienheim einziehen, um von einer Erbschaftssteuerbefreiung zu profitieren. Das entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH) (II R 6/21). Im vorliegenden Fall zog die Alleinerbin eines Zweifamilienhauses mit zwei Wohnungen und Grundstück nicht sechs Monate später, sondern rund anderthalb Jahre später in eine der beiden Wohnungen ein....