Ein Vermieter darf seinen Mietern nicht einfach das Warmwasser abdrehen, auch nicht im Sommer. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Aktenzeichen 8 L 1907/22.F). Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter im Sommer aufgrund des Ukraine-Konflikts sowie der damit verbundenen Versorgungsengpässe und Preissteigerungen die Gasversorgung seiner Mieter unterbrochen. Der Vermieter gab an, seine Mieter...