Ein Mieter einer Teileigentumseinheit betreibt im Erdgeschoss einer Wohneigentumsanlage eine Eisdiele. In der Teilungserklärung ist die gemietete Einheit als „Laden“ bezeichnet. Sowohl in den Räumlichkeiten als auch vor der Eisdiele herrscht reger Publikumsverkehr, Tische und Stühle laden Besucher zum Verweilen ein. Die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) fühlen sich durch die...