Die Hausmeisterkosten gehören zu jeder Betriebskostenabrechnung und werden von den Mietern jährlich anteilig bezahlt. Ein Hausmeister übernimmt vor allen Dingen allgemeine Kontroll- und Überwachungstätigkeiten an dem Objekt. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung der Flucht- und Rettungswege, die ordnungsgemäße Funktion der Technik und Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen oder die Kontrolle...