In der Regel dürfen Immobilieneigentümer, die ihr Wohnhaus energetisch sanieren, die Sanierungskosten auf ihre Mieter umlegen. Nachdem die Eigentümerin und Vermieterin eines Wohnhauses in Berlin den Fußboden des Dachgeschosses hat dämmen lassen, veranschlagte sie eine monatliche Mieterhöhung von 25 Euro pro Haushalt. Die unter dem Dachgeschoss lebende Mieterin war mit der Forderung nicht...