Der ehemaligen Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einer Wohnanlage mit 334 Wohnungen wird von den Wohnungseigentümern vorgeworfen, ihren Verwalterpflichten nicht nachgekommen zu sein (AZ V ZR 101/19). Die Eigentümer der Wohnanlage fordern von der ehemaligen Verwalterin eine Schadensersatzzahlung von 219.000 Euro. Diese Forderung ist darauf zurückzuführen, dass die Verwalterin es...