Viele Eigentümer einer Erdgeschosswohnung erfreuen sich an einer angrenzenden privaten Gartenfläche. Dieser Garten gehört gemäß § 3 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetz zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Erwerben die Eigentümer der Erdgeschosswohnung das Sondernutzungsrecht für die Gartenfläche, können sie diesen privat nutzen und die Miteigentümer von der Nutzung...