In der Teilungserklärung einer aus vier Häusern und einer Tiefgarage bestehenden Wohnanlage sind unter § 3 „Trennung der Mehrfamilienhäuser und der Tiefgarage“ die Zuständigkeiten für die Verwaltung und Instandhaltung der Wohngebäude festgeschrieben. Die Anlage besteht aus den Häusern A bis D, von denen das Haus C ein Altbau ist, wohingegen die Häuser A, B, D sowie die Tiefgarage neu errichtet...