Bei einer Immobilienerbschaft besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Steuerbefreiung, wenn der Erbe die Immobilie zu Selbstwohnzwecken nutzt. Im vorliegenden Fall (AZ 3 K 3184/17) wurde dem Eigentümer einer Doppelhaushälfte die andere, angrenzende Haushälfte nach dem Dahinscheiden seines Vaters im Jahre 2013 überlassen. Der Eigentümer ist der alleinige Erbe der...