Vermieter, die gegenüber ihren Mietern eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen, müssen konkrete Gründe dafür vorlegen. In dem vorliegenden Fall (AZ 67 S 249/19) sollten die Mieter einer Wohnung in Berlin ausziehen, da die außerhalb von Berlin lebende Mieterin diese zeitweise selbst beziehen wollte. Da es sich bei dem Objekt um eine Zweitwohnung handelt, gab die Vermieterin lediglich an, sie...