Eine Ehepaar aus der Südpfalz beauftragte im Jahre 2015 ein Massivbau-Unternehmen mit dem Bau eines Zweifamilienhauses mit Unterkellerung. Das Wohnobjekt sollte auf einem Grundstück entstehen, dass sich im Eigentum der Eheleute befand. Doch bereits während der Bauphase wurden Mängel ersichtlich, die auf Fehler während der Planungsphase zurückzuführen waren. Ebenso wurden gravierende...