Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein ausschließlich im Internet operierender Möbelhändler in Deutschland seine Kundenservice-Mitarbeiter nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen darf (AZ: VG 4 K 311/22). Der Händler führt derzeit seinen Kundenservice an Sonn- und Feiertagen hauptsächlich über Callcenter in Polen und Irland. Sein Antrag auf Genehmigung der Sonntagsarbeit für...