Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung in dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz § 28 Abs. 1 und Abs. 2 UStG eine Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent festgelegt. Diese Senkung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Dieser Gesetzesentwurf kommt auch...